Preise

Beratung und Service

Alle Beratungs- und Serviceleistungen werden nach Aufwand abgerechnet. Diese Stundensätze hängen von der Qualifikation des Mitarbeiters ab. Die Qualifikation des einzelnen Mitarbeiters finden Sie unter dem Navigationspunkt Team.

 

Netto pro Stunde

inkl. MwSt. pro Stunde
Assistenz 30,- Euro 35,70 Euro
Stifterbetreuer 50,- Euro 59,50 Euro
Stifterberater 70,- Euro 83,30 Euro
Seniorberater 90,- Euro 107,10 Euro
 
Serviceleistungen zu Pauschalen

Für bestimmte Serviceleistungen wie beispielsweise Erstellung und Versand von Spendenquittungen bieten wir Pauschalen an. Preise auf Anfrage.

 

Wichtige Hinweise
  • Auf Wunsch kann für planbare Leistungen ein individueller Kostenvoranschlag erstellt werden.
  • Alle nach Aufwand berechneten Leistungen werden im 5-Minuten-Takt erfasst und abgerechnet.
  • Reisekosten werden nach Aufwand berechnet, die Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
  • Bei einer Beauftragung Dritter (z.B. Druckerei) gelten deren Konditionen.

 


Online verwaltung

Die Online Verwaltung umfasst die verwaltungstechnische Einrichtung und die laufende Basisverwaltung.

Verwaltungstechnische Einrichtung

Für Stiftungsfonds, Treuhandstiftung oder rechtsfähige Stiftung ist eine verwaltungstechnische Einrichtung notwendig. Dafür berechnen wir folgende Pauschalen:

  Netto inkl. MwSt.
Stiftungsfonds 150,- Euro 178,50 Euro
Treuhandstiftung 300,- Euro 357,00 Euro
Rechtsfähige Stiftung 450,- Euro 535,50 Euro

 

Was umfasst die verwaltungstechnische Einrichtung?
  • Erstellung einer Eröffnungsbilanz in unserem Bilanzbuchhaltungsprogramm
  • Eröffnung eines Bankkontos bzw. einer Stammnummer und IT-technische Einbindung des Bankkontos in den automatischen Kontoabruf
    (bei Stiftungsfonds und Treuhandstiftung nur im Rahmen der bestehenden Bankverbindung des Treuhänders)
  • Erfassung aller relevanten Stiftungs- und Kontaktdaten in der Verwaltungsdatenbank
  • Erstellung der Vorlagen für Spendenquittungen
  • Einrichtung eines Ablagesystems (physisch und EDV-technisch)
  • Einrichtung und Freischaltung des individuellen Stifterportals, das Stiftern die wichtigsten Informationen, wie beispielsweise den aktuellen Kontostand, über ihre Stiftung liefert

 

Laufende Basisverwaltung
   Netto  inkl. MwSt.
Stiftungsfonds

Grundgebühr: 2,50 Euro pro Monat

zzgl. 3% Ertragsgebühr (*)

max. 500,- Euro pro Kalenderjahr

 

Grundgebühr: 2,98 Euro pro Monat

zzgl. 3% Ertragsgebühr (*)

max. 595,- Euro pro Kalenderjahr

Treuhandstiftung

Grundgebühr: 7,50 Euro pro Monat

zzgl. 3% Ertragsgebühr (*)

max. 1.500,- Euro pro Kalenderjahr

 

Grundgebühr: 8,93 Euro pro Monat

zzgl. 3% Ertragsgebühr (*)

max. 1.785,- Euro pro Kalenderjahr

Rechtsfähige Stiftung

Grundgebühr: 25,- Euro pro Monat

zzgl. 3% Ertragsgebühr (*)

max. 2.500,- Euro pro Kalenderjahr

Grundgebühr: 29,75 Euro pro Monat

zzgl. 3% Ertragsgebühr (*)

max. 2.975,- Euro pro Kalenderjahr

 

(*) ausgenommen sind Zuwendungen zur Erhöhung des Stiftungsvermögens.

 

Was beinhaltet die laufende Basisverwaltung?
  • Wöchentlicher Online-Abruf aller Kontobewegungen, Ausdruck und Ablage der Bankbelege gemäß der gesetzlichen Bestimmungen
  • Bereitstellung der Finanzbuchhaltung im Stifterportal
  • Beantwortung von Nachfragen des Stifters zu Kontobewegungen via E-Mail
  • Ausführung von Zahlungen, soweit hierzu autorisierte Personen die Auftragsformulare des Stiftungszentrums verwenden und alle notwendigen Infomationen und Dokumente vorliegen (z.B. Kontoverbindung und Verwendungszweck, Nachweis der Steuerbefreiung des Empfängers, Dokumente und Unterlagen zur Abwicklung von Auslands- bzw. Einzelfallhilfen)
  • Erstellung und Versand einer Jahresrechnung (bestehend u.a. aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Wertpapierübersicht, Sachkontenberichte) an Stiftungsvorstand, Finanzamt und ggf. Wirtschaftsprüfer und Stiftungsaufsicht
  • Datenbankbasierter Ausdruck und Versand der Steuererklärung an das Finanzamt
  • Bei rechtsfähigen Stiftungen beinhaltet die laufende Basisverwaltung fünf Stunden für Anlagenbuchhaltung. Erfordert die Anlagebuchhaltung mehr als diese fünf Stunden, werden diese Leistungen individuell nach Aufwand berechnet.