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Eine eigene Stiftung
> Die Zustiftung
Stiftung per Testament
Der Stiftungsfonds
Das Stifterdarlehen
Kontoverbindungen
  Beim Malteser Stiftungszentrum können Sie bereits ab einem Betrag von 500 Euro Zustifter werden. Stifterinnen und Stifter erhöhen mit einer Zustiftung an die Malteser Stiftung das Grundstockvermögen der Stiftung. Durch ein höheres Grundstockvermögen stehen langfristig mehr Erträge für Not leidende Menschen zur Verfügung. Eine Zustiftung kann zu Lebzeiten oder testamentarisch erfolgen. Dabei können Sie Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien oder andere Wertgegenstände übertragen.
     
     
         
             

Wenn Sie sich für eine Stiftungsgründung interessieren, können Sie unsere kostenlose Broschüre anfordern. Für Fragen steht Ihnen Michael Görner telefonisch unter 0221 / 98 22 123, per E-Mail oder persönlich gerne zur Verfügung.

> Broschüre „Werden Sie Stifter“ kostenlos anfordern

 
     
           
                         
 
„Die Hilfe der Malteser bewährt sich schon seit vielen Jahrhunderten. Dieses Engagement durch den Aufbau von Stiftungsvermögen in die Zukunft zu tragen, halte ich für eine sehr gute Idee. Meine Zustiftung soll dazu beitragen, dass jetzt und auch in fernster Zukunft Armen und Bedürftigen durch Malteser geholfen werden kann.“ Matthias Graf von Westphalen, Stifter
 Vorteile einer Zustiftung

Hilfe über Generationen hinweg
Die Zustiftung wird dem Vermögen der Malteser Stiftung zugeführt und genau wie dieses langfristig und sicher angelegt. Somit bleibt Ihre Zustiftung in ihrer Substanz für immer erhalten, und die Zinserträge stehen Jahr für Jahr, über Generationen hinweg, für Not leidende Menschen zur Verfügung. Auf diese Weise kann die zugestiftete Summe nicht wie eine Spende nur einmal, sondern im Laufe der Zeit gleich mehrfach ausgegeben werden.

Bankverbindung für Zustiftungen:
Malteser Stiftung
Konto-Nummer: 667 325 994
HypoVereinsbank München
Bankleitzahl 700 202 70
Bei Überweisung aus dem Ausland:
IBAN: DE81700202700667325994
SWIFT / BIC-Code: HYVEDEMMXXX

 

Im Gegensatz zu einer eigenen Stiftung entfallen bei einer Zustiftung die behördliche Anerkennung, die Genehmigung sowie die Stiftungsverwaltung. Somit ist die Zustiftung der einfachste Weg des Stiftens. Selbstverständlich dokumentieren wir, welcher Stifter die Malteser Stiftung mit welchem Betrag gestärkt hat. Das versetzt uns in die Lage, Zustiftungen entsprechend zu würdigen: Wir händigen jedem Stifter eine Stiftungsurkunde aus und verewigen auf Wunsch seinen Namen oder den eines geliebten Menschen auf unserer Stiftertafel. Darüber hinaus werden alle Stifter zu unseren regelmäßigen Stiftertreffen eingeladen. Allerdings haben wir auch Verständnis dafür, wenn Stifter lieber anonym bleiben wollen. Obwohl sich eine Zustiftung in erster Linie für Stifter anbietet, die keine eigene Stiftung gründen wollen, schließt eine Zustiftung die spätere Gründung einer eigenen Stiftung nicht aus.

     
   Steuervorteile  
 
Das langfristige gesellschaftliche Engagement sowohl von Stiftern als auch von Zustiftern wird vom Gesetzgeber besonders honoriert. Bei einer Zustiftung in die Malteser Stiftung haben Sie einen attraktiven Steuervorteil. Durch das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ vom Sommer 2007 regelt, dass es steuerlich keine Rolle mehr spielt, ob eine Stiftung eine Zuwendung in den Vermögensstock anlässlich ihrer Neugründung oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt als Zustiftung erhält. Somit kann ein Zustifter innerhalb von zehn Jahren maximal 1 Million Euro steuerlich wirksam zustiften. Soweit eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung übertragen wird, fällt keine Erbschaftsteuer an. Gezahlte Erbschaftsteuer wird zurückerstattet.


   
     Zeichnungsbrief  
 
Wenn Sie Zustifter werden möchten, können Sie sich unseren Zeichnungsbrief herunterladen. Bitte schicken Sie den Zeichnungsbrief ausgefüllt an uns per Post oder Fax zurück. Sobald wir Ihren Zeichnungsbrief erhalten haben, senden wir Ihnen unverzüglich einen vorbereiteten Überweisungsträger zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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