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Der Stiftungsfonds ist ein geeignetes Instrument, um sich gezielt für ein bestimmtes Projekt oder Themenfeld zu engagieren und gegebenenfalls Spenden zu sammeln. Mit einer Einlage von mindestens 5.000 Euro kann der Stiftungsfonds innerhalb weniger Tage errichtet werden, da er nicht vom Finanzamt anerkannt werden muss. Trotzdem bietet er ähnliche Steuervorteile wie eine eigene Stiftung. | |||||||||||||||
Wenn Sie sich für eine Stiftungsgründung interessieren, können Sie unsere kostenlose Broschüre anfordern. Für Fragen steht Ihnen Michael Görner telefonisch unter 0221 / 98 22 123, per E-Mail oder persönlich gerne zur Verfügung. |
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| Gestaltungsmöglichkeiten |
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| Grenzen | ||||||||||||||||
Ein Stiftungsfonds hat keinen eigenen Vorstand. Wenn Sie als Stifter nicht über die Verwendung der Erträge entscheiden, werden die Mittel entsprechend des bei Gründung festgelegten Förderzwecks eingesetzt. Außerdem gibt es beim Stiftungsfonds – anders als bei der treuhänderischen oder der rechtsfähigen Stiftung – keine individuelle Vermögensbetreuung, sondern in der Regel lediglich eine Standard-Vermögensanlage. Bei der Verwaltung des Stiftungsfonds mit einem Vermögen von 5.000 Euro fällt nur eine geringe Verwaltungspauschale an. |
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