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Eine eigene Stiftung
Die Zustiftung
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> Der Stiftungsfonds
Das Stifterdarlehen
Kontoverbindungen
  Der Stiftungsfonds ist ein geeignetes Instrument, um sich gezielt für ein bestimmtes Projekt oder Themenfeld zu engagieren und gegebenenfalls Spenden zu sammeln. Mit einer Einlage von mindestens 5.000 Euro kann der Stiftungsfonds innerhalb weniger Tage errichtet werden, da er nicht vom Finanzamt anerkannt werden muss. Trotzdem bietet er ähnliche Steuervorteile wie eine eigene Stiftung.
     
     
         
             

Wenn Sie sich für eine Stiftungsgründung interessieren, können Sie unsere kostenlose Broschüre anfordern. Für Fragen steht Ihnen Michael Görner telefonisch unter 0221 / 98 22 123, per E-Mail oder persönlich gerne zur Verfügung.

> Broschüre „Werden Sie Stifter“ kostenlos anfordern

 
     
           
                         
 
Gestaltungsmöglichkeiten

 


 


Rechtlich gesehen ist der Stiftungsfonds eine Zuwendung an eine bestehende Stiftung. Er ist ein Sonderkonto der Malteser Stiftung. Sie können für Ihren Stiftungsfonds einen eigenen Namen und einen bestimmten Förderzweck bestimmen. Damit Ihr Engagement transparent wird, hat der Stiftungsfonds eine separate Buchhaltung und auf Wunsch ein eigenes Internetportal. Zudem können Sie Spenden für Ihren Stiftungsfonds sammeln, und Ihre Spender bekommen eine Zuwendungsbestätigung, mit der sie die Spende steuerlich geltend machen können.

 

     
   Grenzen  
 
Ein Stiftungsfonds hat keinen eigenen Vorstand. Wenn Sie als Stifter nicht über die Verwendung der Erträge entscheiden, werden die Mittel entsprechend des bei Gründung festgelegten Förderzwecks eingesetzt. Außerdem gibt es beim Stiftungsfonds – anders als bei der treuhänderischen oder der rechtsfähigen Stiftung – keine individuelle Vermögensbetreuung, sondern in der Regel lediglich eine Standard-Vermögensanlage. Bei der Verwaltung des Stiftungsfonds mit einem Vermögen von 5.000 Euro fällt nur eine geringe Verwaltungspauschale an.