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Eine eigene Stiftung
Die Zustiftung
> Stiftung per Testament
Der Stiftungsfonds
Das Stifterdarlehen
Kontoverbindungen
  Viele Menschen denken darüber nach, wie sie ihr Vermögen und ihr Lebenswerk über den Tod hinaus langfristig erhalten können. Sie wünschen sich, über materielle Werte hinaus, auch persönliche Ideale weiterzugeben. Eine Stiftung bietet Ihnen hierzu eine gute Möglichkeit.
     
     
         
                   
        Wenn Sie sich für eine Stiftungsgründung interessieren, können Sie unsere kostenlose Broschüre anfordern. Für Fragen steht Ihnen Michael Görner telefonisch unter 0221 / 98 22 123, per E-Mail oder persönlich gerne zur Verfügung.

> Broschüre „Werden Sie Stifter“ kostenlos anfordern
 
             
             
                         
 
„Mein Mann und ich waren immer wieder von den Maltesern beeindruckt. Als mein Mann starb, wollte ich mit dem, was er hinterlassen hat, etwas für Menschen tun, denen es nicht so gut gegangen ist, vor allem für die, die von Katastrophen wie Kriegen, Erdbeben, Überschwemmungen oder schlimmen Krankheiten betroffen sind. Es ist ein doppeltes Dankeschön, an meinen Mann und an Gott.“
Irene Wieland, Stifterin
 Möglichkeiten der Nachlassgestaltung
Erbschaftsteuer
Für Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Körperschaften wie inländische Stiftungen fällt keinerlei Erbschaftsteuer an, da sie von dieser Steuer freigestellt sind. Es wird auch keine Erbschaftsteuer erhoben, wenn innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall die Erben einen Nachlass ganz oder teilweise in eine gemeinnützige Stiftung einbringen. Wenn Sie innerhalb von 24 Monaten aus geerbtem Vermögen eine Stiftung gründen oder eine Zustiftung tätigen, wird Ihnen bereits gezahlte Erbschaftssteuer vom Finanzamt rückerstattet.
 
 

DIE EIGENE STIFTUNG BEDENKEN
Wenn Sie bereits zu Lebzeiten eine eigene Stiftung gegründet haben, können Sie Ihre Stiftung in Ihrem Testament bedenken. Entweder Sie vermachen ihr einen Teil Ihres Vermögens oder Sie setzen Ihre Stiftung als Erbin ein.

MIT DEM NACHLASS EINE EIGENE STIFTUNG GRÜNDEN
Sie können mit Ihrem Nachlass eine eigene Stiftung von Todes wegen gründen. Dazu verfügen Sie in Ihrem Testament, welchen Stiftungszweck die Stiftung haben soll, wie sie heißen wird, wer den Vorstand übernimmt und mit welchem Grundstockvermögen sie ausgestattet werden soll.