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Viele Menschen denken darüber nach, wie sie ihr Vermögen und ihr Lebenswerk über den Tod hinaus langfristig erhalten können. Sie wünschen sich, über materielle Werte hinaus, auch persönliche Ideale weiterzugeben. Eine Stiftung bietet Ihnen hierzu eine gute Möglichkeit. |
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| Wenn Sie sich für eine Stiftungsgründung interessieren, können Sie unsere kostenlose Broschüre anfordern. Für Fragen steht Ihnen Michael Görner telefonisch unter 0221 / 98 22 123, per E-Mail oder persönlich gerne zur Verfügung. > Broschüre „Werden Sie Stifter“ kostenlos anfordern |
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![]() „Mein Mann und ich waren immer wieder von den Maltesern beeindruckt. Als mein Mann starb, wollte ich mit dem, was er hinterlassen hat, etwas für Menschen tun, denen es nicht so gut gegangen ist, vor allem für die, die von Katastrophen wie Kriegen, Erdbeben, Überschwemmungen oder schlimmen Krankheiten betroffen sind. Es ist ein doppeltes Dankeschön, an meinen Mann und an Gott.“ Irene Wieland, Stifterin |
Möglichkeiten der Nachlassgestaltung | Erbschaftsteuer Für Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Körperschaften wie inländische Stiftungen fällt keinerlei Erbschaftsteuer an, da sie von dieser Steuer freigestellt sind. Es wird auch keine Erbschaftsteuer erhoben, wenn innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall die Erben einen Nachlass ganz oder teilweise in eine gemeinnützige Stiftung einbringen. Wenn Sie innerhalb von 24 Monaten aus geerbtem Vermögen eine Stiftung gründen oder eine Zustiftung tätigen, wird Ihnen bereits gezahlte Erbschaftssteuer vom Finanzamt rückerstattet. |
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DIE EIGENE STIFTUNG BEDENKEN MIT DEM NACHLASS EINE EIGENE STIFTUNG GRÜNDEN |
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