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  Folgende Infomaterialien stellt Ihnen das Stiftungszentrum kostenlos zur Verfügung:


WEGE DES STIFTENS 
Stiftungsgründung und Zustiftung

Wenn Sie den beiliegenden Antwortbrief zur Stiftungsgründung ausgefüllt an uns zurücksenden, erstellen wir für Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Satzungsentwurf.

> Antwortbrief online ausfüllen

Sobald wir Ihren Antwortbrief erhalten haben, erstellen wir einen kostenlosen Satzungsentwurf für ihre eigene Stiftung. Für Absprachen über individuelle Veränderungen und Ergänzungen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
 
Ich, der / die Unterzeichnende
Vorname
Name
Straße, Nr.
PLZ
Wohnort
Telefon
Geburtsdatum
Email
interessiere mich für eine eigene Stiftung. Bitte erstellen Sie mir einen kostenlosen Satzungsentwurf und berücksichtigen Sie dabei meine festgehaltenen Wünsche.
möchte, dass mein oder der folgende Name zur Erinnerung auf der Stiftertafel steht:
habe Fragen zum Thema Stiften, bitte rufen Sie mich an.
Ihre Vorgaben für einen Satzungsentwurf
1. Name der Stiftung
z.B. „Herbert Meier Stiftung“ oder „Stiftung Afrika-Hilfe“
2. Höhe des Stiftungsvermögens
Mit 5.000 Euro können Sie im Malteser Stiftungszentrum eine eigene Treuhandstiftung gründen.
Ab 50.000 Euro haben Sie auch die Möglichkeit, eine selbstständige Stiftung zu gründen.

EUR Ich interessiere mich für eine selbstständige Stiftung.
3. Stiftungszweck
Die in der Broschüre genannten konkreten Fördermöglichkeiten beinhalten folgende von der Abgabenordnung als gemeinnützig, mildtätig und kirchlich anerkannten Stiftungszwecke.
Hospizarbeit und Palliativmedizin (mildtätige Zwecke, öffentliche Gesundheitspflege, Altenhilfe)
Jugendarbeit (Jugendhilfe, Ausbildung, Erziehung)
Besuchs- und Begleitdienste (mildtätige Zwecke, Altenhilfe)
Obdachlosenhilfe (mildtätige Zwecke, Altenhilfe, öffentliche Gesundheitspflege)
Auslandsarbeit (Katastrophenschutz, Entwicklungshilfe, öffentliche Gesundheitspflege)
Behindertendienste (Behindertenhilfe, mildtätige Zwecke)
Migranten Medizin (öffentliche Gesundheitspflege, mildtätige Zwecke)
Krisenintervention (Katastrophenschutz, mildtätige Zwecke)
Kirchliche Zwecke
Alle Zwecke, die von den Maltesern gefördert werden
Sonstige Bemerkungen
4. Ehrenamtlicher Stiftungsvorstand
Der Stiftungsvorstand soll von den Maltesern bestimmt werden.
Der Stiftungsvorstand soll aus folgenden Personen bestehen:

 


       
         
           
       

Persönlicher Kontakt
Wenn Sie nähere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

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Antwortbrief & Zeichnungsbrief

Adresse für Postversand
Malteser Stiftung
Kalker Hauptstr. 22-24
51103 Köln

Faxnummer
0221 / 98 22 113


   
   
   
 
„In Stiftungen transportiert sich der Wille von Stiftern, die Gegenwart und Zukunft zu gestalten. Insofern handelt es sich um Vermögen, das mit einer besonderen Verantwortung ausgestattet ist. Ein Vermögen, welches nicht Einzelne bereichert, sondern das Wohl der Gemeinschaft und nachfolgender Generationen fördert. Gerne unterstütze ich die Malteser in ihrem sinnvollen Vorhaben, nachhaltiges Stiftungsvermögen aufzubauen.“ Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans Tietmeyer, Bundesbankpräsident i.R.