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„Für welche From der Unterstützung Sie sich auch immer entscheiden, feststeht: Sie tun Gutes und helfen das Leid anderer Menschen nachhaltig zu lindern. Denn nur die Stiftungserträge – bestehend aus Zinsen, Spenden, Mietseinnahmen – werden für Menschen in Not verwendet. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten. So können wir Hilfsprojekte langfristig absichern.“ Dr. Erich Prinz von Lobkowicz, Vorsitzender des Stiftungsrates Malteser Stiftung
           

Zuwendungsbestätigung
Eine Zuwendungsbestätigung – umgangssprachlich auch Spendenquittung genannt – bestätigt den Empfang einer Zuwendung, also einer Zustiftung oder Spende. Sie kann nur von einer als gemeinnützig anerkannten Organisation ausgestellt werden. Eine Zuwendungsbestätigung kann vom Zuwender beim Finanzamt bei der jährlichen Einkommensteuererklärung zur Minderung seiner Steuerlast vorgelegt werden.