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„Für welche From der Unterstützung Sie sich auch immer entscheiden, feststeht: Sie tun Gutes und helfen das Leid anderer Menschen nachhaltig zu lindern. Denn nur die Stiftungserträge – bestehend aus Zinsen, Spenden, Mietseinnahmen – werden für Menschen in Not verwendet. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten. So können wir Hilfsprojekte langfristig absichern.“ Dr. Erich Prinz von Lobkowicz, Vorsitzender des Stiftungsrates Malteser Stiftung

Zustiftung
Die Erhöhung des Grundstockvermögens einer Stiftung wird Zustiftung genannt und kann zu Lebzeiten oder testamentarisch erfolgen. Sie kann in der Übertragung von Barvermögen, Wertpapieren, Immobilien oder anderen Wertgegenständen bestehen.