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„Für welche From der Unterstützung Sie sich auch immer entscheiden, feststeht: Sie tun Gutes und helfen das Leid anderer Menschen nachhaltig zu lindern. Denn nur die Stiftungserträge – bestehend aus Zinsen, Spenden, Mietseinnahmen – werden für Menschen in Not verwendet. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten. So können wir Hilfsprojekte langfristig absichern.“ Dr. Erich Prinz von Lobkowicz, Vorsitzender des Stiftungsrates Malteser Stiftung
           

Treuhandvertrag
Der Treuhandvertrag wird bei Gründung einer Treuhandstiftung zwischen dem Stifter und dem Treuhänder abgeschlossen. Er regelt die Übertragung des Gründungskapitals an den Treuhänder und dessen Verpflichtung, das Vermögen gemäß der beigefügten Stiftungssatzung zu verwalten.