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„Für welche From der Unterstützung Sie sich auch immer entscheiden, feststeht: Sie tun Gutes und helfen das Leid anderer Menschen nachhaltig zu lindern. Denn nur die Stiftungserträge – bestehend aus Zinsen, Spenden, Mietseinnahmen – werden für Menschen in Not verwendet. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten. So können wir Hilfsprojekte langfristig absichern.“ Dr. Erich Prinz von Lobkowicz, Vorsitzender des Stiftungsrates Malteser Stiftung
           

Stiftungsaufsicht
Die Stiftungsaufsicht ist für die behördliche Genehmigung einer rechtsfähigen Stiftung und deren laufende Kontrolle zuständig. Es gibt keine zentrale Bundesstiftungsaufsicht. Zuständig ist daher die Stiftungsaufsicht des Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz hat.