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„Für welche From der Unterstützung Sie sich auch immer entscheiden, feststeht: Sie tun Gutes und helfen das Leid anderer Menschen nachhaltig zu lindern. Denn nur die Stiftungserträge – bestehend aus Zinsen, Spenden, Mietseinnahmen – werden für Menschen in Not verwendet. Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten. So können wir Hilfsprojekte langfristig absichern.“ Dr. Erich Prinz von Lobkowicz, Vorsitzender des Stiftungsrates Malteser Stiftung
           

Sondervermögen
Das Stiftungsvermögen einer Treuhandstiftung wird beim Treuhänder als Sondervermögen geführt, d.h. es ist rechtlich vom Vermögen des Treuhänders getrennt.