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Ihr Testament für die Jugend


Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit dem Tod zu beschäftigen. Sie vermeiden es daher, ihren letzten Willen schriftlich festzuhalten. Wenn nahe Verwandte wie Kinder oder Enkelkinder existieren, ist ein Testament auch nicht unbedingt notwendig. In diesem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge, die ausschließlich Familienangehörige berücksichtigt. Hat der Erblasser keine Verwandten und liegt zudem kein Testament vor, erbt allerdings der Staat. Wer sichergehen will, dass seine Vermögensverhältnisse auch nach dem Tod in seinem Sinne geregelt sind, verfasst daher rechtzeitig ein Testament. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn das Vermögen ganz oder teilweise gemeinnützigen Zwecken zugute kommen soll. Sei es, weil das Vermögen groß genug ist, um neben Ehepartner, Kindern oder Enkeln auch eine gemeinnützige Organisation zu bedenken oder weil es keine Verwandten gibt, denen man etwas vererben möchte. Unser Testamentsservice informiert Sie über diese Möglichkeiten.


Info-Telefon
Für Fragen rund um das Thema ‚Testamentsgestaltung‘ stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte kostenlos unter der Telefonnummer 089 / 744 200 291 zur Verfügung. Gerne vermitteln wir auch erfahrene Anwälte für Erbrecht, die Sie bei der Erstellung komplizierter Testamente beraten können. Sie räumen Stiftern Sonderkonditionen ein.


Testamentsvollstreckung
Für manche Menschen ist es schwierig, eine Person zu finden, der sie die Umsetzung ihres letzten Willens anvertrauen möchten. Erblassern, die sich testamentarisch für die katholische Jugendarbeit in Bayern einsetzen, bieten wir eine kostengünstige Testamentsvollstreckung an.

 

Landwehrstraße 68, 80336 München         Tel. 089 / 53 29 31-53          Fax 089 / 53 29 31-11       info@stiftungszentrum-kja.de