Ihre eigene Stiftung
Recht und Steuern
Sicherheit und Kontrolle
Verwaltung und Service |
 |
Ihre eigene Stiftung
|
Kostenlose Gründung
Im Stiftungszentrum Katholische Jugendarbeit in Bayern können Privatpersonen und
Unternehmen einfach und kostenlos eine eigene Stiftung gründen. Das Stiftungszentrum übernimmt sowohl die Errichtung der Stiftung als auch deren steuerliche
Anerkennung beim Finanzamt München für Körperschaften und gegebenenfalls bei
der Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern.
Eine eigene Stiftung ab 10.000 Euro
Man unterscheidet zwischen Stiftungsfonds, treuhänderischer und rechtsfähiger
Stiftung. Im Stiftungszentrum Katholische Jugendarbeit in Bayern können Sie
einen Stiftungsfonds ab 10.000 Euro und eine eigene Treuhandstiftung ab einem
Grundstockvermögen von 25.000 Euro gründen. Bei Treuhandstiftungen liegen
zwischen dem ersten Beratungsgespräch und der steuerlichen Anerkennung oft
nur drei Wochen. Ab einem Stiftungsvermögen von 50.000 Euro helfen wir bei
der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung. Bei rechtsfähigen Stiftungen dauert
der Gründungsprozess allerdings deutlich länger als bei treuhänderischen
Stiftungen. Je nach Komplexität der Satzung sollten Stifter mit mindestens zwei
Monaten rechnen.
Die Stiftungssatzung
In der Satzung bestimmt der Stifter das grundlegende Profil seiner Stiftung. Dort legt
er vor allem den Stiftungsnamen, den Förderzweck, die Förderregion, die Höhe
des Grundstockvermögens und die Vorstandsbesetzung fest. Bei der Ausgestaltung
Ihrer Satzung stehen wir Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.
Die Fördermöglichkeiten
Alle Stiftungen im Stiftungszentrum Katholische Jugendarbeit müssen überwiegend
Projekte der katholischen Jugendarbeit in Bayern fördern. Allerdings besteht die
Möglichkeit, 49 Prozent der Stiftungserträge für andere gemeinnützige Projekte im
In- oder Ausland einzusetzen. Ab einer Fördersumme von 10.000 Euro können in
Kooperation mit dem BDKJ Bayern eigene Projekte entwickelt werden.
|
|
|
 |
|
Recht und Steuern
|
Der Stiftungsfonds
Der Stiftungsfonds ist rechtlich gesehen eine Zustiftung, bietet dem Stifter jedoch
einige Gestaltungsmöglichkeiten einer eigenen Stiftung. So können Sie für Ihren
Stiftungsfonds einen eigenen Namen und einen bestimmten Förderzweck wählen.
Damit Ihr Engagement transparent wird, hat der Stiftungsfonds – wie die eigene
Stiftung auch – eine separate Buchhaltung. Allerdings hat er keinen Vorstand, der
Jahr für Jahr neu entscheidet, wie die Stiftungserträge verwendet werden sollen.
Die treuhänderische Stiftung
Bei einer treuhänderischen Stiftung handelt es sich um ein Sondervermögen, das
ein Stifter einem Treuhänder zur Verwirklichung eines oder mehrerer Zwecke überträgt.
Die treuhänderische Stiftung ist keine Rechtsperson, sondern wird vom Treuhänder
rechtlich vertreten. Sie gründet sich auf eine Stiftungssatzung und einen
Treuhandvertrag, den der Stifter mit dem Treuhänder seiner Wahl abschließt. Für
die treuhänderischen Stiftungen im Stiftungszentrum Katholische Jugendarbeit tritt
die rechtlich selbstständige und gemeinnützige Stiftung Stifter für Stifter als Treuhänder
auf. Durch diese Konstruktion entfallen für die treuhänderische Stiftung
aufwändige Genehmigungsverfahren und Verwaltungsaufgaben.
Die rechtsfähige Stiftung
Eine rechtsfähige Stiftung wird durch ein Stiftungsgeschäft errichtet. Dabei handelt
es sich um eine Willenserklärung des Stifters, die entweder zu Lebzeiten abgegeben
oder in einem Testament festgehalten wird. Die Stiftung ist eine eigene Rechtsperson
und erlangt ihre Rechtsfähigkeit nur mit behördlicher Genehmigung. Die staatliche
Anerkennung erfolgt durch die Stiftungsbehörde des Bundeslandes, in dem
die Stiftung ihren Sitz hat. Im Fall des Stiftungszentrums Katholische Jugendarbeit in
Bayern ist dies die Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern.
Weitreichende Steuervorteile
Privatpersonen und Unternehmen können bis zu einer Million Euro steuerlich wirksam
in das Vermögen einer Stiftung einbringen. Diese Regelung gilt unabhängig
davon, ob die Stiftung neu gegründet wird oder bereits seit längerer Zeit besteht. |
|
 |
|
| Sicherheit und Kontrolle |
Der Vorstand entscheidet
Wie die zur Verfügung stehenden Gelder konkret verwendet werden, entscheidet der
Vorstand der Stiftung. Stifter können das Amt des Vorstands selbst übernehmen, eine
Person ihres Vertrauens als Vorstand einsetzen oder das Stiftungszentrum Katholische
Jugendarbeit in Bayern beauftragen, einen ehrenamtlichen Vorstand für die Stiftung
zu benennen. In jedem Fall muss der Vorstand die jährlichen Erträge gemäß dem
Stiftungszweck verwenden.
Sichere Vermögensanlage
Nach Anerkennung der Stiftung durch das Finanzamt schlägt das Stiftungszentrum
eine Anlagestrategie für das Stiftungsvermögen vor. Kontoführungs- und Depotgebühren
fallen ebenso wenig an wie Ausgabeaufschläge beim Kauf vorgeschlagener
Fondsanteile. Das Stiftungszentrum wird bei der Geldanlage von einem
unabhängigen Anlageausschuss beraten, der je nach gewählter Anlagestrategie
Empfehlungen für die Geldanlage ausspricht. Dabei haben Stifter auch die Möglichkeit,
ihr Stiftungsvermögen nach ethisch-nachhaltigen Kriterien anzulegen. In
diesem Fall berücksichtigen wir bei der Vermögensanlage soziale und ökologische
Gesichtspunkte. Natürlich können Stifter ihr Stiftungsvermögen auch selbstständig
verwalten oder durch einen Vermögensverwalter ihrer Wahl betreuen lassen.
Umfassende Kontrollmöglichkeiten
Alle Stiftungen im Stiftungszentrum Katholische Jugendarbeit in Bayern verfügen über eine separate Buchhaltung. So kann der Stifter den Geldfluss vom Eingang
in die Stiftung über die Verwaltung bis hin zur konkreten Verwendung exakt nachvollziehen.
Zusätzlich wird jede Stiftung regelmäßig vom Finanzamt München für
Körperschaften geprüft. Rechtlich selbstständige Stiftungen werden darüber hinaus
von der Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern kontrolliert.
|
|
 |
|
| Verwaltung und Service |
Leistungen der Basisverwaltung
Unser Stiftungsservice bietet eine Basisverwaltung, die alle grundlegenden Verwaltungstätigkeiten
wie Buchhaltung, Kontoführung und die Erstellung der Jahresrechnung
für das Finanzamt umfasst. Stifter erhalten in einem passwortgeschützten Bereich
im Internet Einblick in die aktuelle Konto- und Vermögensübersicht ihrer Stiftung.
Kosten der Basisverwaltung
Die Basisverwaltung kostet drei Prozent der jährlichen Stiftungseinnahmen, bestehend
aus Kapitalerträgen, Mieten und Spendeneinnahmen. Neben dieser Regelung gibt es
je nach Stiftungsform zudem festgelegte Mindest- und Maximalgebühren.
|
|
Beispielrechnung: Die treuhänderische Hans Muster Stiftung, die ausschließlich die
katholische Jugendarbeit in Bayern fördert, verfügt über ein Grundstockvermögen
von 100.000 Euro. Bei einer Verzinsung von vier Prozent hat sie einen jährlichen
Zinsertrag von 4.000 Euro. Zusätzlich sammelt der Stifter Spenden in Höhe von
1.000 Euro. Damit hat die Stiftung Einkünfte von 5.000 Euro. Drei Prozent davon,
also 150 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, werden als Verwaltungsgebühr erhoben.
Anmerkung: Bei Stiftungen, die neben der Förderung der katholischen Jugendarbeit
auch andere Zwecke verfolgen, müssen wir höhere Preise verlangen.
Individueller Stiftungsservice
Über die Basisverwaltung hinaus bieten wir Ihnen umfangreiche Unterstützung für
die Stiftungsarbeit an. Beispielsweise erstellen wir gerne eine Broschüre oder einen
Internetauftritt für Ihre Stiftung. Auf Wunsch umfasst unser Service auch die Verwaltung
von Immobilien. Der individuelle Stiftungsservice wird nach Aufwand berechnet.
Die Stundensätze dafür liegen je nach Mitarbeiter zwischen 30 und 70 Euro.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Weitere Informationen über
das Serviceangebot erhalten Sie im Internet unter www.stiftungszentrum.de. |
|
 |
|
Landwehrstraße 68, 80336 München Tel. 089 / 53 29 31-53 Fax 089 / 53 29 31-11 info@stiftungszentrum-kja.de |
|