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        Eine eigene Stiftung: Grundlagen  
Das Stiftungszentrum:
beraten, gründen, verwalten

Im Stiftungszentrum Münchner Rotes Kreuz können Sie schnell und unbürokratisch bereits mit einem Vermögen ab 25.000 Euro eine eigene Stiftung gründen. Das Angebot umfasst im ersten Schritt die kostenlose Beratung und Stiftungsgründung. Nach Gründung bietet das Stiftungszentrum eine effiziente und äußerst kostengünstige Verwaltung Ihrer Stiftung.

Die Rechtsform Ihrer Stiftung:
die Treuhandstiftung

Rechtlich gesehen handelt es sich bei Ihrer eigenen Stiftung um eine treuhänderische Stiftung, kurz Treuhandstiftung. Treuhandstiftungen werden von einem Treuhänder als ein Sondervermögen verwaltet. Im Stiftungszentrum Münchner Rotes Kreuz ist dies die gemeinnützige Stiftung Stifter für Stifter. Wichtigste Grundlage der Treuhandstiftung bilden Stiftungssatzung und Treuhandvertrag. Der Treuhänder ist verpflichtet, das ihm vom Stifter anvertraute Vermögen unter Beachtung des Stiftungszwecks zu verwalten.

Das Vermögen Ihrer Stiftung:
das Grundstockvermögen

Das Vermögen Ihrer Stiftung, das so genannte Grundstockvermögen, bleibt grundsätzlich in seinem Bestand erhalten. Es kann aus Bargeld, Wertpapieren oder Immobilien bestehen. Mit den Erträgen aus diesem Grundstockvermögen können Sie langfristig diejenigen Projekte des Münchner Roten Kreuzes unterstützen, die Ihnen besonders am Herzen liegen.

     
        Ist eine Stiftung leicht zu gründen?          
        Kann der Stifter seine Hilfe gestalten?          
        Wie wird die Stiftung verwaltet?          
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        Wer steht hinter dem Stiftungszentrum?          
 
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