Gründungsberatung

Die passende Form des Engagements

Gerne geben wir die Erfahrung vieler Hundert Gründungsberatungen an Sie weiter und begleiten Sie bis zur behördlichen Anerkennung. Dabei klären wir gemeinsam mit Ihnen zum Beispiel folgende Fragen:

  • Welche rechtlichen Formen für gemeinnütziges Engagement gibt es und welche passt am besten zu meinem Anliegen?
  • Soll ich einen Stiftungsfonds, eine Treuhandstiftung, eine gemeinützige GmbH, eine rechtsfähige Stiftung oder einen Verein gründen?
  • Ist überhaupt eine eigene Rechtsform notwendig zur effektiven Umsetzung meiner gemeinnützigen Ziele?
  • Welche Form bietet welche steuerlichen Vorteile?

Wenn Sie sich für die Gründung einer Stiftung entschieden haben, können Sie zwischen verschiedenen Formen wählen:

Die drei wichtigsten Stiftungsformen

Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist die einfachste Form des Stiftens. Er kann im Stiftungszentrum mit einer Einlage von mindestens 5.000 Euro innerhalb weniger Stunden errichtet werden und ist ein effektives Instrument, um sich gezielt zu engagieren oder Spenden zu sammeln. Rechtlich gesehen ist der Stiftungsfonds eine Zuwendung an eine bestehende Stiftung. Trotzdem bietet er  vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.

Treuhandstiftung

Für Menschen, die sich langfristig engagieren und ihr Engagement in einer Satzung gestalten wollen, ist eine eigene Stiftung interessant. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen rechtsfähigen Stiftungen und Treuhandstiftungen. Bei einer Treuhandstiftung handelt es sich um ein Sondervermögen, das ein Stifter einem Treuhänder zur Verwirklichung eines oder mehrerer Zwecke überträgt. Sie gründet sich auf eine Stiftungssatzung und einen Treuhandvertrag, den der Stifter mit dem Treuhänder abschließt. Anders als der Stiftungsfonds erhält die Treuhandstiftung eine eigene Steuernummer. In der Regel werden Treuhandstiftungen ab einem Vermögen von 25.000 Euro gegründet.

Rechtsfähige Stiftung

Diese Rechtsform bietet sich an, wenn ein Stifter operativ tätig werden will. Eine rechtsfähige Stiftung kann selbst eine Hilfseinrichtung betreiben, weil sie als Rechtsperson selbst Verträge abschließen kann. Eine rechtsfähige Stiftung wird durch ein Stiftungsgeschäft errichtet. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Erklärung des Stifters, die entweder zu Lebzeiten gegeben wird oder in einem Testament enthalten sein kann. Viele Experten empfehlen die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung ab einem Stiftungsvermögen von 100.000 Euro. Man sollte jedoch beachten, dass die jährlichen Kosten für die Verwaltung und Prüfung deutlich über den Kosten von Treuhandstiftungen liegen.

Sonderformen des Stiftens

Mit ihnen können Stifter auch spezielle Vorstellungen realisieren.

* Stifter-Darlehen * Stiften mit Niessbrauch * Aufbrauchstiftung * Zustiftung * Stiftung von Todes wegen * Testamentarische Zustiftung

 


Erstellung der Gründungsunterlagen

Wenn Sie mit einer dieser Rechtsformen Ihr gemeinnütziges Engagement gestalten, unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Gründungsunterlagen, insbesondere bei der Formulierung von Satzungen. Dabei geht es um folgende Fragen:

  • Welcher Name eignet sich für Ihre Stiftung?
  • Wie hoch sollte das Grundstockvermögen sein?
  • Wie konkret sollte man den Förderzweck formulieren?
  • Und wie gestaltet man die Gremien?

 


Anerkennung

Nicht zuletzt unterstützen wir Sie bei der behördlichen Anerkennung. Je nach Rechtsform ziehen wir spezialisierte Rechtsanwälte und Notare hinzu.