IHRE EIGENE STIFTUNG
Vorteile und Möglichkeiten einer eigenen Stiftung
             
 
                         
                               
 

Unter dem Dach der „Stiftung Albert Schweitzer Familienwerke und Kinderdörfer“ können Sie Ihre eigene Stiftung bereits mit einem Grundstockvermögen von 5.000 Euro gründen. Wir übernehmen kostenlos die Gründung und kümmern uns um die steuerliche Anerkennung, die innerhalb weniger Wochen vom Finanzamt für Körperschaften in München erteilt wird.

Eigenes Stiftungsprofil

In der Stiftungssatzung treffen Sie die grundlegenden Entscheidungen für die Gestaltung Ihrer Stiftung. In ihr regeln Sie vor allem die folgenden Punkte:
- den Stiftungsnamen
- den Förderinhalt und die Förderregion
- die Höhe des Grundstockvermögens
- die Vorstandsbesetzung.

Optimale Kontrolle

Jede Stiftung unter dem Dach der Stiftung „Albert Schweitzer Familienwerke und Kinderdörfer“ verfügt über eine separate Buchhaltung. So ist der Geldfluss vom Eingang in die Stiftung, über die Verwaltung bis hin zur konkreten Verwendung für Sie exakt nachvollziehbar. Zusätzlich wird Ihre Stiftung im Rahmen der Prüfung des Treuhänders, der Stiftung „Albert Schweitzer Familienwerke und Kinderdörfer“, jährlich durch ein unabhängiges Wirtschaftsprüfungsunternehmen kontrolliert. Wie die zur Verfügung stehenden Gelder konkret verwendet werden, entscheidet der Vorstand der Stiftung. Als Stifter können Sie das Vorstandsamt selbst übernehmen. Wenn Sie den Vorstand nicht selbst wahrnehmen möchten und Sie niemanden aus Ihrem persönlichen Umfeld

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mit dieser Aufgabe betrauen wollen, kann die Stiftung „Albert Schweitzer Familienwerke und Kinderdörfer“ einen ehrenamtlichen Vorstand für Ihre Stiftung benennen. In diesem Fall werden die jährlichen Erträge Ihrer Stiftung, im Rahmen des von Ihnen gewählten Stiftungszwecks, eingesetzt.

Kostenlose Gründung

Ein Vorteil ist die einfache und kostenlose Stiftungsgründung. Hier finden Sie die Möglichkeit zur Erstellung einer Mustersatzung. Auf der Basis Ihrer Vorgaben erstellen wir einen Entwurf für die Stiftungssatzung und den Treuhandvertrag. Nach Unterschrift der Gründungsunterlagen dauert es in der Regel nur wenige Wochen bis Ihre Stiftung beim Finanzamt anerkannt ist.

Spendenaktionen

Eine eigene Stiftung bietet Ihnen die Möglichkeit, bei Dritten zu Spenden für Ihre Stiftung aufzurufen. So können Sie Familie, Freunde, Mitarbeiter und Geschäftspartner in das Engagement Ihrer Stiftung einbinden. Aufgrund der steuerlichen Anerkennung Ihrer gemeinnützigen Stiftung, bekommen Ihre Spender Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) für die Steuererklärung.

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      Wichtig zu wissen
Jede Stiftung braucht ein Grundstockvermögen, das für immer in der Stiftung verbleibt und aus Kapital- oder Immobilienvermögen bestehen kann. Die Erträge dieses Vermögens können für die Verwirklichung der Stiftungsziele verwendet werden. Daher sollten Stiftungen mit geringem Vermögen durch zusätzliche Spendenaufrufe Geld für die Stiftungsarbeit einnehmen. Stiftungen mit einem größeren Kapital- oder Immobilien-Vermögen können die Hilfsprojekte auch allein über Zinserträge oder Mieteinnahmen finanzieren.