![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unter
dem Dach der „Stiftung Albert Schweitzer Familienwerke und Kinderdörfer“ können
Sie Ihre eigene Stiftung bereits mit einem Grundstockvermögen von
5.000 Euro gründen. Wir übernehmen kostenlos die Gründung
und kümmern uns um die steuerliche Anerkennung, die innerhalb weniger
Wochen vom Finanzamt für Körperschaften in München erteilt
wird. |
mit dieser Aufgabe betrauen wollen, kann die Stiftung „Albert
Schweitzer Familienwerke und Kinderdörfer“ einen ehrenamtlichen
Vorstand für Ihre Stiftung benennen. In diesem Fall werden die jährlichen
Erträge Ihrer Stiftung, im Rahmen des von Ihnen gewählten Stiftungszwecks,
eingesetzt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wichtig
zu wissen Jede Stiftung braucht ein Grundstockvermögen, das für immer in der Stiftung verbleibt und aus Kapital- oder Immobilienvermögen bestehen kann. Die Erträge dieses Vermögens können für die Verwirklichung der Stiftungsziele verwendet werden. Daher sollten Stiftungen mit geringem Vermögen durch zusätzliche Spendenaufrufe Geld für die Stiftungsarbeit einnehmen. Stiftungen mit einem größeren Kapital- oder Immobilien-Vermögen können die Hilfsprojekte auch allein über Zinserträge oder Mieteinnahmen finanzieren. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||